Anmeldung
Voranmeldungen können Sie ganzjährig in der Kindertagesstätte vornehmen.
Krippe (Igelgruppe): Bei uns können sich Eltern mit ihren Kindern für die Krippe jederzeit anmelden unter folgender Tel.-Nr.: 09274/97035, zwecks Terminvereinbarung
Satzung
§ 1
Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte vom 19.02.1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 09.11.2016 wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1 Für die Benutzung der Kindertagesstätte werden Gebühren erhoben. 2 Diese betragen (Stundenzahl bezogen auf eine tägliche Betreuungszeit):
4 bis 5 Stunden | 90,00 Euro | |
5 bis 6 Stunden | 98,00 Euro | |
6 bis 7 Stunden | 106,00 Euro | |
7 bis 8 Stunden | 114,00 Euro | |
8 bis 9 Stunden | 122,00 Euro | |
9 bis 10 Stunden | 130,00 Euro |
3 Für die Geschwisterkinderermäßigung nach Satz 4 werden Kinder berücksichtigt, die im ersten Grad mit den gebührenpflichtigen Eltern verwandt sind und für die Gebühren nach Satz 2 oder Satz 9 zu entrichten sind. 4 Bei zwei Kindern im Sinne des Satzes 3 ermäßigen sich die Gebühren für eines der beiden Kinder um 50%, bei drei und mehr Kindern ermäßigen sich die Gebühren für jedes weitere Kind um jeweils 90%, wobei die Ermäßigungen vorrangig auf Gebühren nach Satz 9 anzuwenden sind. 5 Die Geschwisterkindermäßigung findet keine Anwendung bei Vorschulkindern, welche nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG ganz oder teilweise von einer Beitragszahlung befreit sind.
6 Für nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung beitragspflichtige Kinder, die noch gewickelt werden müssen, wird zusätzlich eine Windelpauschale in Höhe von 20 Euro pro Monat erhoben.
7 Für Kinder in der Kinderkrippe gelten die folgenden Gebühren (Stundenzahl bezogen auf eine tägliche Betreuungszeit):
1 bis 2 Stunden | 76,00 Euro | |
2 bis 3 Stunden | 96,00 Euro | |
3 bis 4 Stunden | 116,00 Euro | |
4 bis 5 Stunden | 131,00 Euro | |
5 bis 6 Stunden | 146,00 Euro | |
6 bis 7 Stunden | 161,00 Euro | |
7 bis 8 Stunden | 176,00 Euro | |
8 bis 9 Stunden | 191,00 Euro |
8 Bei Kindern im Sinne des Satzes 7 findet die Geschwisterkindermäßigung nach Satz 3 und Satz 4 keine Anwendung.
9 Für die Schulkindbetreuung ohne Ferienbetreuung gelten folgende Gebühren (Stundenzahl bezogen auf eine tägliche Betreuungszeit):
1) 1 bis 2 Stunden | 55,00 Euro | |||
2) 2 bis 3 Stunden | 60,00 Euro | |||
3) 3 bis 4 Stunden | 65,00 Euro | |||
4) 4 bis 5 Stunden | 70,00 Euro |
10 Für die Schulkindbetreuung ohne Ferienbetreuung und ohne Hausaufgabenbetreuung ermäßigt sich die Gebühr von Satz 9 Nummer 1 auf 35 Euro pro Monat.
11 Für die Schulkindbetreuung mit Ferienbetreuung erhöhen sich die Gebühten von Satz 9 um jeweils 10 Euro pro Monat.
§ 2
Die Satzung tritt am 01. September 2018 in Kraft